Alle Merkmale des LAPL-Pilotenscheins sowie Unterschiede zur PPL-Lizenz

Alle Merkmale des LAPL-Pilotenscheins sowie Unterschiede zur PPL-Lizenz

Einführung und Merkmale der LAPL Lizenz

Die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) wollte mit der Einführung der LAPL Klassifizierung (Light Aircraft Pilot License) eine Möglichkeit schaffen, einfach und günstig den Einstieg in die Welt der Ultra Leicht Flugzeuge zu schaffen. Ambitionierten Hobby-Piloten wurde so eine einfache, schnelle und auch kostengünstige Möglichkeit zum Erwerb der Pilotenlizenz einer einfachen Flugzeug-Klassifizierung geschaffen.

Die LAPL Pilotenlizenz ist eine „abgespeckte“ Version der Privatpilotenlizenz PPL

Alle hier aufgeführten Unterschiede der beiden Pilotenlizenzen beziehen sich ausschließlich auf das Führen von Flugzeugen. Für diese eindeutige Zuordnung für Flugzeuge werden die Lizenzen genormt mit dem Zusatz „A“ (Aircraft) versehen: LAPL(A), PPL(A). Weitere mögliche Zusätze sind (S) für Segelflug und (H) für Helikopter.

Beschränkungen des LAPL (Light Aircraft Pilot License)

Größter Unterschied der LAPL(A)-Lizenzierung zum PPL(A)-Pilotenschein ist das für den Piloten maximal deklarierte Abfluggewicht beim LAPL(A)-Schein von 2.000 Kg. Für die meisten Kleinflugzeuge sollte dies allerdings ausreichend sein. Beispielsweise hat eine Cessna 172R ein maximales Abfluggewicht von 1.111 kg.

Weitere Beschränkung des LAPL(A)-Scheins im Vergleich ist die reduzierte Anzahl an Fluggästen. Es dürfen nur maximal drei Personen mitgenommen werden – d.h. die maximale Anzahl an Personen an Board liegt bei 4. Für die allgemeine Erlaubnis von Fluggästen muss der Pilot nach Erhalt des Scheins allerdings zusätzllich noch 10 Stunden Flugzeit als verantwortlicher Pilot nachweisen.

Weitere Einschränkung liegt bei der Motorisierung – mit der LAPL-Lizenz ist nur das Führen von einmotorigen Flugzeugen erlaubt.

Die PPL(A)-Lizenz hat keine dieser Einschränkungen. Weder das Gewicht des Flugzeuges noch die Personenanzahl ist reglementiert.

Der LAPL gilt außerdem nur in den EASA-angehörigen Ländern –also alle Länder der Europäischen Union, mit dem PPL dagegen darf man ohne Einschränkungen Flugzeuge führen.

LAPL Gesundheitsprüfung

Die fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung muss für die Vergabe des PPL-Flugscheins die Stufe 2 erreichen. Für den LAPL reicht das LAPL-Tauglichkeitszeugnis, welches auch hier sehr abgespeckt ist und keine so hohen Ansprüche stellt. Auch die notwendigen Wiederholungsintervalle sind beim LAPL deutlich länger als beim PPL. Ein PPL-Pilot zum Beispiel muss ab dem 50. Lebensjahr jährlich zur Untersuchung, ein LAPL-Pilot des selben Alters dagegen nur alle zwei Jahre. Die Untersuchung muss aber ebenfalls, wie beim PPL, auch beim LAPL-Pilotenschein bei einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle erfolgen.

LAPL-Ausbildung

Die Mindestausbildungsdauer liegen beim LAPL(A) Pilotenschein bei rund 30 Stunden Praxis und 85 Stunden-Theorie. Selbstverständlich sind dies beim PPL(A) Pilotenschein mehr – 45 Stunden Praxis und 100 Stunden Theorie. Funknavigation als Unterrichtsthema wird nur im Unterricht für PPL gelehrt. Für den LAPL Pilotenschein ist allerdings Flugfunk-Sprechzeugnis (Mindestens BZF II) erforderlich.

Weiterführende Links:

Online LAPL-Theoriekurs Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz

Flugfunkzeugnis BZF II – Onlinekurs von Fluglehrerteam

LAPL Erweiterung

Die normale LAPL Pilotenausbildung kann noch um eine Nachtflug- und Kunstflug-Berechtigung erweitert werden. Für eine sichtflugfreie Instrumentenflug-Berechtigung (Fliegen ohne optische Wahrnehmung rein nach Instrumenten) sowie das Führen von mehrmotorigen Flugzeugen MEP (Multi-Engine-Piston) ist ausschließlich den PPL-Piloten vorbehalten.

Möchte der Inhaber der LAPL-Berechtigung dies allerdings auch, so kann er auch ganz einfach seine vorhandene LAPL(A) Ausbildung zur Pilotenlizenz PPL „aufrüsten“. Dies funktioniert mit einer erweiternden theoretischen sowie praktischen Ausbildung in einer Flugschule von mindestens ca. 10 bis 15 Stunden. Ausschlaggebend für die notwendige Stundenzahl sind die vorher im Bereich des LAPL absolvierten Flugstunden.

LAPL Scheinerhalt

Wie bei jedem Pilotenschein muss vor dem Einsatz die Anzahl an Mindeststunden geflogen werden. Beim LAPL sind diese auf 12 Stunden in den letzten 24 Monaten festgesetzt. Auch hier gibt es natürlich wieder Unterschiede zum PPL – dort müssen diese innerhalb der letzten 12 Monate erfolgt sein. LAPL und PPL haben aber gemeinsam, dass Sie eine einstündige Auffrischungsschulung mit Fluglehrer alle zwei Jahre erfordern.

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